Schritt 6: Contrato de arras
Auch wenn der contrato de arras nicht notariell beurkundet wird, ist er rechtlich bindend. Aber was bedeutet das für Sie?
Haben Sie sich für ein Objekt entschieden, legen Ihnen Makler in der Regel einen Optionsvertrag (contrato de arras) vor.
Allerdings erleben wir es häufig, dass Mandanten diesen leichtfertig und im Glauben unterschreiben, sich vom Kauf trotzdem noch lösen zu können.
Dabei handelt es sich tatsächlich aber um einen von der Rechtsprechung anerkannten, rechtsverbindlichen Vertrag, der insofern nicht notariell beurkundet werden muss.
In der Regel verpflichten Sie sich dort, zumindest 10% des Kaufpreises (in der Regel per Bankscheck) anzuzahlen, ohne dass es darauf ankommt, ob Sie die Immobilie am Ende kaufen oder nicht.

Deshalb achten wir darauf, dass Sie diesen Vertrag zum richtigen Zeitpunkt unterschreiben. Dadurch schließen Sie den contrato de arras nicht verfrüht und geben auf diese Weise nicht unnötig Geld aus.
Sie möchten beim Abschluss eines contrato de arras unterstützt werden?
Wir stehen sowohl in Hamburg als auch auf Mallorca stets an Ihrer Seite.

Ansprechpartner:
Dr. Karl Felix Oppermann | spanien@friederici-partner.de
Dr. Oppermann ist Rechtsanwalt. Er war selbst zwei Jahre lang in Spanien als Abogado gem. RL 98/5/EG tätig. Inzwischen berät er vor allem von Deutschland aus im deutsch-spanischen Recht. Zudem spricht er deutsch, spanisch, katalanisch und englisch.
Jeder Mandant wird zudem auch von einem deutschen Rechtsanwalt in Spanien beraten.
Im sechsten Schritt prüft unser Team den Optionsvertrag, den Ihnen Ihr Makler zur Unterschrift vorgelegt hat. Kurzum sorgen wir dafür, dass Sie mit einem voreilig unterschriebenen Vertrag kein Geld verlieren.