Schritt 2: „Due Diligence“ | Betrugsprävention
Während in Deutschland üblicherweise der Immobilienkäufer die Maklerkosten übernimmt, bezahlt auf Mallorca meist der Verkäufer den Makler.
Das bedeutet allerdings auch, dass der Makler bei fahrlässiger Falschberatung dem Käufer gegenüber nicht haftet.
Sichert Ihnen der Makler also beispielsweise zu, dass keine Baumängel am Objekt bestehen, Sie stellen aber nach Einzug fest, dass Sie hinters Licht geführt wurden und Ihr neues Ferienhaus saniert werden muss, haben Sie gegen den Makler, der meistens die Angaben des Eigentümers nur übernimmt, praktisch keine Handhabe.
Aus diesem Grund begleiten wir Sie bei diesem Schritt, prüfen die Details genau und minimieren so Ihr Risiko.

Dabei prüfen wir unter anderem auch etwaige WEG-Beschlüsse, den Stand des Gemeinschaftskontos und bestehende Verträge mit Dienstleister und dem Hausverwalter.