Schritt 5: Konto in Spanien eröffnen
Natürlich müssen Sie für Ihre Immobilie auf Mallorca auch ein Konto in Spanien eröffnen. Vorausgesetzt, Sie haben eine NIE, ist das indes kein Problem. Vielmehr übernehmen wir das auch für Sie.
Sobald Sie eine NIE haben, ist es möglich ein Konto in Spanien zu eröffnen.
Insofern sollte das auch nach Möglichkeit direkt in die Wege geleitet werden. Denn es bewahrt Sie vor einigen größeren Risiken.
Wenn Sie zum Beispiel Zahlungen über Dritte abwickeln, ist Ihr Geld selbst bei Notaren rechtlich nicht geschützt.
Schließlich gibt es anders als in Deutschland in Spanien beispielsweise keine Kunden- oder Anderkonten, die pfändungssicher sind.

Folglich heißt das im Ernstfall: Geht Ihr Notar pleite und haben Sie ihm Geld überwiesen, was er noch weiterleiten sollte, ist Ihr Geld im Zweifel weg.
Abgesehen davon ist ein positiver Nebeneffekt eines Kontos in Spanien, dass Sie anschließend per Online-Banking auch die vollständige Übersicht über alle Zahlungen behalten.
Sie möchten für Ihren Immobilienkauf auf Mallorca ein Konto in Spanien eröffnen?
Wir erledigen das entsprechend für Sie.

Ansprechpartner:
Dr. Karl Felix Oppermann | spanien@friederici-partner.de
Dr. Oppermann ist Rechtsanwalt. Er war selbst zwei Jahre lang in Spanien als Abogado gem. RL 98/5/EG tätig. Inzwischen berät er vor allem von Deutschland aus im deutsch-spanischen Recht. Zudem spricht er deutsch, spanisch, katalanisch und englisch.
Jeder Mandant wird zudem auch von einem deutschen Rechtsanwalt in Spanien beraten.
Im fünften Schritt wird vor allem der Korrespondenzanwalt auf Mallorca tätig. Er eröffnet für Sie ein Konto vor Ort in Spanien, damit diese Formalität unkompliziert und schnell erledigt ist.