Schritt 8: Notartermin
Selbstverständlich ist, dass wir die Termine zur Abnahme der Immobilie und zum Notartermin koordinieren und Sie begleiten.
Für Deutsche ist es hingegen weniger gewöhnlich, dass spanische Notare nur den Kaufvertrag beurkunden, den Großteil der Abwicklung des Vertrags aber den Parteien überlassen. So müssen Sie für die Grundbuchänderung sorgen, innerhalb von 10 Tagen unaufgefordert Steuern und Gebühren bezahlen und die entsprechenden Urkunden bei den zuständigen Stellen einreichen.
Halten Sie die 10-Tagesfrist nicht ein, können bereits Säumniszuschläge anfallen. Deswegen sorgen wir dafür, dass alle Vorgänge umgesetzt werden und die Abwicklung des Vertrags reibungslos verläuft.
