Pflichtteil Erbe: Hilfe, ich wurde enterbt
Sie wurden enterbt und möchten Ihren Pflichtteil vom Erbe geltend machen? Hier erfahren Sie, wie das geht und worauf es ankommt.
Enterbt zu werden ist nie schön. Denn häufig geht damit Streit mit den anderen Erben einher. Je näher Sie jedoch dem Verstorbenen standen, desto höher sind Ihre Chancen auf einen Pflichtteil am Erbe.
Sind Sie indes Kind, Vater, Mutter, Ehepartner oder Lebenspartner des Verstorbenen gewesen?
Dann haben Sie fast immer ein Recht, gem. § 2303 BGB am Erbe zu partizipieren.
In diesem Fall ist es ratsam, nicht lange zu warten sondern Ihren Anspruch sofort professionell prüfen zu lassen und einzufordern.
Denn es kann auch sein, dass das Testament unwirksam ist. Das kann an verschiedenen Gründen liegen. Einer der häufigsten Gründe sind Formmängel. So ist zum Beispiel ein mit dem Computer geschriebenes Testament in aller Regel unwirksam. Sie gelten dann dementsprechend als nicht enterbt.
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt folgende Faustregel. Sie bekommen die Hälfte von dem, was Sie ohne ein Testament bekommen hätten und je weniger Erben es gibt, desto höher ist Ihr Pflichtteil am Erbe.
Wie hoch Ihr normaler Anteil am Erbe gewesen wäre, hängt natürlich davon ab, wie viele Angehörige sonst noch als Erben in Frage kommen. Üblicherweise sind das unter anderem Ehegatten, Eltern und Kinder sowie deren Nachfahren.
Nehmen wir also ein einfaches Beispiel:
Ihre Eltern lebten in Zugewinngemeinschaft und Sie haben einen Bruder. Dann stirbt Ihr Vater. Ohne Testament bekommen Sie 25% des Erbes. Hat Ihr Vater Sie jedoch enterbt, stehen Ihnen nur noch 12,5% als Pflichtteil zu.
Das Gute ist, dass die anderen Erben dazu verpflichtet sind, Ihnen Ihren Pflichtteil in Geld auszuzahlen. Das bedeutet, dass Sie keine Gegenstände oder Immobilien erben und so diese Dinge nicht noch zu Geld machen müssen.
Ansprechpartner:
Peter Hambach | erbrecht@friederici-partner.de