Scheidung Unterhalt

Scheidung Unterhalt: Wer muss wem wieviel zahlen?

Scheidung Unterhalt: Sie und Ihr Ehepartner haben sich getrennt und Sie fragen sich, was das für Folgen auf den Unterhalt hat? Wir klären auf.

Eine Scheidung führt nahezu immer zur Frage nach dem Unterhalt.

Dabei ist es egal, ob Sie Unterhalt zahlen müssen oder einen Anspruch darauf haben. Dementsprechend müssen sich beide Parteien mit dem Thema beschäftigen.

Zum Beispiel fragt sich der finanziell schwächere Part oft, wie er über die Runden kommen soll.

Zunächst kommt der emotionale Schmerz. Und anschließend nicht selten Existenzängste.

Aber das muss nicht sein.

Scheidung Unterhalt

Denn in der Regel kann der wirtschaftlich schwächere Partner vom besser verdienenden Partner gem. § 1361 BGB Unterhalt verlangen. Auf jeden Fall gilt das in der Trennungszeit, allerdings oft auch noch nach einer Scheidung.

Aus diesem Grund ist es ratsam, den Anspruch bald geltend zu machen. Denn Unterhalt erhält nur, wer ihn auch einfordert.

Wie hoch ist der Unterhalt?

Das hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen in der Ehe ab. In der Trennungszeit gilt als Faustregel: Das in der Ehe zur Verfügung stehende Einkommen steht jedem Partner zu 50 % zu.

Ausgehend vom steuerlichen Einkommen beider Partner werden gewisse notwendige Belastungen, z.B. für Altersvorsorge, Schulden oder Kindesunterhalt abgezogen. Hinzu kommt ein kleinerer Prozentsatz als sog. Erwerbsanreiz. Wer dann mehr zur Verfügung hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz bzw. des Überschusses abgeben.

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Nach der Scheidung muss grundsätzlich jeder Partner gem. § 1569 BGB selbst für sich und seinen Unterhalt sorgen. Allerdings sind viele hierzu nicht ausreichend in der Lage. Zum Beispiel kann es sein, dass einer die Kinder betreut hat, arbeitslos, alt oder krank ist. Oder aber das Paar war lange verheiratet und einer der beiden Ehepartner hat auf seine eigene Karriere verzichtet. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen weiter Unterhalt bekommen, wenigstens, bis er wieder das verdienen kann, was er ohne Ehe zur Verfügung gehabt hätte.

Ansprechpartner: Annette Hennesthal | familienrecht@friederici-partner.de