Berliner Testament Pflichtteil

Berliner Testament Pflichtteil

Berliner Testament Pflichtteil: Was ist das und wer hat beim Berliner Testament wann und mit welchen Folgen einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Begriff „Berliner Testament“ steht für eine häufige Fallkonstellation, die in einem Testament geregelt wird und erst einmal unabhängig vom Pflichtteil ist. Mit einem Beispiel ist sie einfach erklärt:

Anna und Michael sind verheiratet und haben zwei Kinder. Michael möchte, dass wenn er vor seiner Frau Anna stirbt, sie zunächst „alles bekommt“. Allerdings sollen am Ende die beide Kinder das gemeinsame Ehevermögen erben. Das auch, wenn Anna zum Beispiel erneut heiratet. Anna möchte das gleiche für den Fall, dass sie vor Michael stirbt. Beide setzen ein entsprechendes Testament auf.

 

Wie bei jedem letzten Willen können Erblasser jedoch nur bis zu einem gewissen Teil festlegen, wer etwas von ihnen erbt. Denn beispielsweise haben Kinder gem. § 2303 BGB immer ein Recht auf einen Pflichtteil.

Warum ist das hier wichtig? Die Kinder kriegen doch am Ende eh alles?

Die Frage ist berechtigt. Allerdings sind die Kinder beim ersten Erbfall durch das Berliner Testament auch vollständig vom Erbe ausgeschlossen. Hier bekommen sie erst einmal nichts. Und deswegen haben sie auch einen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Berliner Testament und Pflichtteil sind also zwei Dinge, die nicht voneinander zu trennen sind und die Erblasser deswegen auch von vornherein bedenken sollten.

Berliner Testament Pflichtteil am Erbe

Denn macht z.B. ein Kind beim Berliner Testament seinen Pflichtteil geltend, möchte es sofort „etwas haben“. Dann ist der überlebende Ehepartner verpflichtet, das „enterbte“ Kind in Höhe seines Pflichtteils in Geld auszuzahlen.

Ist das Testament dann aber richtig gestaltet, hat das Kind, wenn es schon beim ersten Erbfall den Pflichtteil geltend gemacht hat, in der Regel keinen Anspruch mehr darauf, auch im zweiten Erbfall den restlichen Teil „seines Erbes“ zu bekommen.

Ansprechpartner: Peter Hambach | erbrecht@friederici-partner.de