Handels- und Gesellschaftsrecht
Am Anfang einer Unternehmung steht die Gesellschaftsgründung. Unsere Erfahrung zeigt, dass Standardlösungen hier selten nachhaltig sind. So erleben wir immer wieder, dass hervorragende Geschäftsideen scheitern, weil interne Konflikte aufkeimen, die durch individuelle Rechtsberatung leicht hätten vermieden werden können.
Ist die Gesellschaft gegründet, kommen meist vielfältige Fragestellungen auf, bei deren Beantwortung die für Kaufleute geltenden Vorschriften des Handelsrechts zu beachten sind. Gerade im Wachstum können weiterhin Kapitalerhöhungen oder Übertragungen von Gesellschaftsanteilen, aber auch andere Veränderungen anstehen. Zum Ende einer Gesellschaft steht schließlich die Abwicklung und Liquidation der Gesellschaft an.
Ansprechpartner: Axel Friederici und Peter Hambach